30.03.2020
Das Finanzministerium SH teilt mit, dass es nicht beanstandet werde, wenn die USt-Sondervorauszahlung für 2020 auf Antrag auf „Null“ herabgesetzt wird, sofern der Unternehmer unter Darlegung seiner Verhältnisse nachweist, nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen zu sein