31.03.2020
Die IB-SH bittet alle noch nicht tätig gewordenen Antragsteller um eine kurze Antragspause bis zum 02.04.2020. Das Land konnte in Verhandlungen mit dem Bund noch weitere Zugeständnisse beim Programm erreichen. Bis zum 02.04.2020 wird das Antragsformular entsprechend überarbeitet und eine Liste mit häufig gestellten Fragen veröffentlicht. Außerdem wird eine Online-Antragserfassung mit Upload des Antragsformulars zur Verfügung gestellt. Bereits gestellte Anträge bleiben bestehen und werden bearbeitet.