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Corona-Krise / KfW-Schnellkredit ab 15.04.2020

12.04.2020

Ab dem 15.04.2020 kann der KfW-Schnellkredit 2020 beantragt werden. Diese Maßnahme richtet sich Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit mehr als 10 Mitarbeiter, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Kernpunkt ist die 100 % Absicherung durch den Bund. Die momentan feststehenden Konditionen entnehmen Sie dem nachfolgenden Link.

KfW-Schnellkredit 2020

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