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Corona-Krise / steuerfreie Sonderzahlungen

12.04.2020

Der Bund hat beschlossen, Sonderzahlungen an Beschäftigte als Anerkennung der Leistungen in der Corona-Kriese bis zu einem Betrag von 1.500,00 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei zu stellen. Achtung - hierunter fallen die nicht vom Arbeitgeber geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld!

Pressemitteilung vom 03.04.2020

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