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Betrugsversuche im Zusammenhang mit Corona-Hilfen

15.04.2020

Folgenden Hinweis haben wir vom Steuerberaterverand erhalten: "Wie Sie sicherlich schon aus den Medien und/oder über unsere und die Kanäle des Wirtschaftsministeriums oder aus direkten Kundenrückmeldungen erfahren haben, gibt es aktuell Betrugsversuche im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe des Bundes. Wir möchten Sie an dieser Stelle auch noch einmal direkt dafür sensibilisieren. Aktuell werden von Betrügern im Internet zunehmend Webseiten eröffnet, die eine schnelle Auszahlung von Corona-Hilfen versprechen, wenn man den Antrag auf dieser Webseite stellt. Bitte sensibilisieren Sie Ihre Mandanten in Ihren Gesprächen, zur Antragstellung ausschließlich die offizielle Webseite der IB.SH zu nutzen. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass Antragsteller per E-Mail aufgefordert werden, durch Anklicken eines Links ihren Antrag auf den Corona-Soforthilfezuschuss zu bestätigen, um die weitere Bearbeitung zu ermöglichen. Absender der vorliegenden E-Mail ist die Adresse info@domainnameparking.at. Die in deutscher und englischer Sprache verfasste E-Mail ist wie eine Antwort auf Ihren Antrag formuliert, enthält aber eine andere E-Mail-Adresse, als die von IB.SH im anfänglichen Antragsprozess verwendete E-Mail (soforthilfezuschuss@in-sh.de statt soforthilfezuschuss@ib-sh.de). In der E-Mail wird erklärt, dass eine Bestätigung notwendig ist, weil AntiSpam PRO andernfalls die Zustellung des Antrages verhindert. Diese Mails wurden nicht von der IB.SH verschickt. Bitten Sie Ihre Mandanten, diese E-Mail zu löschen und nicht auf den Link zu klicken. Die IB.SH wird nicht dazu auffordern, E-Mails an die IB.SH durch Anklicken eines Links zu bestätigen. Melden Sie sich bitte bei der IB.SH (mail an foerderlotse@ib-sh.de), wenn Ihnen Betrugsversuche bekannt werden, damit diese nachverfolgt werden können. Einige Antragsteller nicht bewilligungsreifer Anträge haben am 9. April um 18.20 eine E-Mail von der IB.SH erhalten. Im Zusammenhang mit den auf der Webseite der IB.SH veröffentlichten Informationen zu Betrügern kann es hier eventuell zu einer Verunsicherung einiger Antragsteller kommen. Um diese Verunsicherung zu reduzieren, haben alle Adressaten dieser Mail vom 9. April heute eine zweite Mail von der IB.SH erhalten, um noch einmal zu verdeutlichen, dass die Mail vom 9.4. von der IB.SH versendet wurde."

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