Seitenbereiche

Corona-Krise / KfW-Corona-Hilfe: Verbesserte Kreditbedingungen

17.04.2020

Die KfW teilt mit, dass die folgenden Kreditbedingungen verbessert wurden: KfW-Schnellkredit 2020: Um den KfW-Schnellkredit 2020 zu erhalten, müssen Sie zuletzt Gewinn erzielt haben – entweder im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 (bzw. seit Sie am Markt aktiv sind, falls der Zeitraum kürzer ist). Das heißt, ab sofort genügt es, wenn ein Gewinn im Jahr 2019 vorlag. KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit- ab dem 22.04.2020 gelten diese Änderungen: Für Kredite bis 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 10 Jahre erhöht. Sie haben also länger Zeit, um den Kredit zurückzuzahlen. Für Kredite über 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 6 Jahre erhöht. Auf Wunsch zahlen Sie statt 1 Jahr jetzt 2 Jahre lang nur Zins, keine Tilgung – zu Beginn senkt das Ihre regelmäßige Belastung. Weitere Details erfahren Sie auf der KfW-Internetseite

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.