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Corona-Krise / SH: Steuerliche Hilfen für betroffene Unternehmen

05.04.2020

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat das Antragsformular für steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise aktualisiert. Diese Erleichterungen betreffen die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, die zinslose Stundung sowie den Vollstreckungsaufschub. Eine Stundung der Lohnsteuer wird aber nicht gewährt.

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