05.04.2020
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat das Antragsformular für steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise aktualisiert. Diese Erleichterungen betreffen die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, die zinslose Stundung sowie den Vollstreckungsaufschub. Eine Stundung der Lohnsteuer wird aber nicht gewährt.