26.03.2020
Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich jetzt die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen. Die betroffenen Unternehmen müssen allerdings bereits am heutigen Donnerstag formlos unter Bezug auf eine Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen. Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie als Word und PDF-Datei in der Anlage.